Kreditnehmerseite
Für die Kreditaufnahme durch Miteigentümer, Stockwerkeigentümer und Gesamteigentümer vgl. Thema „Sicherheiten“ nachfolgend.
Kreditgeberseite
Hier interessiert vor allem die Kreditgewährung durch mehrere Parteien. Handeln diese unabhängig voneinander (kein Konsortialkredit), so müssen sich die betreffenden Institute für Koordinationen und Absprachen durch den Schuldner vom Bankgeheimnis entbinden lassen. Meistens wird dies, sofern die Entbindung nicht bereits im Kreditvertrag erfolgte, im Rahmen der Verhandlung von Stillhalteabkommen erfolgen.