Weitere Sicherheiten
Als weitere Sicherheiten sind denkbar:
- Zession (i.d.R. stille) der Mietzinse des verpfändeten Grundstücks
- Anmerkung des Zugehörs zum Grundstück
- Bürgschaften des Schuldners oder des wirtschaftlich Berechtigten der jur. Person resp. Dritter
- Bankgarantien des Schuldners, Dritter oder von Drittbanken
- Zession einzelner wichtiger Guthaben oder Globalzession von Kundenguthaben (Achtung: Mietzinse und Liquidationserlöse von Betriebsteilen oder -einrichtungen gelten nach der Praxis als nicht erfasst, daher separate Zession notwendig)
- Fahrnisverpfändung von Gegenständen oder Forderungen resp. Grundpfandtitel zu Lasten anderer Grundstücke des Schuldners
- Sicherungsübereignung von Gegenständen oder Forderungen resp. Grundpfandtitel zu Lasten anderer Grundstücke des Schuldners
- bestimmtes Wertpapierportefeuille bei der Bank
- Sicherungsübereignung des Projektrealisierungsrechtes und der Pläne bei Neubauten und Einräumung des Rechtes zur selbständigen Bauvollendung bei Leistungsstörungen, Genehmigung einer allfälligen Bauprojekt-Änderung, Meldepflicht bei Bauverzögerungen, Veräusserungsgenehmigung, Vorkaufsund/ oder Kaufsrecht, Recht auf Mitwirkung bei der Promotion des Bauvorhabens, Abtretung der Versicherungsansprüche aus Bauwesen-, Montage- und Gebäudeversicherungen
- Abrede betreffend nachträglicher Einforderung von Zusatzsicherheiten







