Die Grundpfandverschreibung
Die Grundpfandverschreibung dient der Sicherung einer bisherigen oder zukünftigen Forderung, die nicht untrennbar mit dem Pfandrecht verbunden ist.
Eckdaten zur Grundpfandverschreibung:
- nur Sicherungsfunktion
- nur Beweisurkunde / i.d.R. kein Wertpapier, ausser sog. Grundpfandverschreibung mit Inhaberobligation (Verknüpfung einer übertragbaren Forderung mit einer Grundpfandverschreibung – eine innerschweizer Spezialität)
- keine Novation der Forderung (also kein Einredenausschluss)
- persönliche Haftung des Schuldners (neben der Sachhaftung)
- Ausgestaltung als sog. Maximalhypothek (Kapital, Zins und Kosten (in Maximalbetrag inbegriffen)) oder als sog. Kapitalhypothek (Kapital, Zinsen und Kosten werden getrennt – wie beim Schuldbrief – geltend gemacht)
- Einsatz als Drittpfand möglich







