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Allgemeiner Kredit

Ein Grundstück kann auch zur Absicherung eines gewöhnlichen Kredites insofern herangezogen werden, als der Schuldbrief als sog. Fahrnispfand zugunsten der Kreditforderung verpfändet wird; im Falle der Zwangsvollstreckung wird zunächst nur der Schuldbrief verwertet resp. versteigert.

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